Re: Was sagt Dir dieses Gebot: ...begehren deines Nächsten Frau und Gut?

Ursprünge der Religionen

Geschrieben von Jack am 08. April 2000 03:07:41:

Als Antwort auf: Was sagt Dir dieses Gebot: ...begehren deines Nächsten Frau und Gut? geschrieben von Ahmet am 27. März 2000 17:51:45:

Begehren von Gut ist ein allgemeiner Begriff. Ist es Sünde, wenn ich im Supermarkt eine Tafel Schokolade sehe und mir der Gedanke kommt "Ich will eine der Tafeln im Regal haben"? Die Menschen produzieren längst nicht mehr alles selber, Tauschhandel gab es schon in der Steinzeit. Selbstverständlich ist es nicht legitim, sich deshalb ohne seine Einverständigung etwas anzueignen, man sollte doch besser vorher nachfragen...

Und wenn ich eine Frau begehre, muss das längst nicht schlimm sein. Zum einen kann niemand eine Frau besitzen, denn auch in der Bibel werden den Frauen die gleichen Rechte zugesprochen.
Juristisch ist das klar ausgedrückt: $854 (1) Der besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen gewalt über die Sache erworben." §903 "Der Eigentümer einer sache kann, ..., mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschliessen." Da jedoch die Legaldefinition "Sache" nur körperliche Gegenstände (§90 BGB) einschliesst, sollte es der Frau überlassen sein, denn sie hat einen freien Willen und darf nicht gleichgestellt werden mit seinem Gut.

Jack





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