OSHO-Sekte
Geschrieben von Michaela am 15. Dezember 2000 17:32:54:
Uli Grandtner, Sektenreport, München 1993, S. 71ff. schreibt: "Die Folgen der praktizierten Lehre des Bhagwan sind psychische Veränderungen ungeheuerlichen Ausmaßes bei den Anhängern. Es gibt ehemalige Sanyassins, die von einem 'Experimentierfeld für Menschenversuche' sprechen. Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack nennt solche Persönlichkeitsveränderungen durch Jugendsekten 'Psychomutationen'. Hierbei wird ein Mensch durch völlige Loslösung von seinem bisherigen sozialen Umfeld total verunsichert und bekommt dann von der Sekte eine neue Identität. Dabei entstehen euphorische Gefühle - man gehört ja immerhin zu den vom Guru Erretteten. Oft wird durch Schlafentzug und Ernährungsumstellung die physische Abwehrkraft der Mitglieder soweit gesenkt, daß, unabhängiges Denken gar nicht mehr möglich ist. All diese Vorgänge können nach Berichten ehemaliger Sanyassins auch der Bhagwan-Bewegung zugerechnet werden.
Deutlich ist die Einschätzung der "Osho-Bewegung" in einem Urteil des OVG Münster, in dem es um die Aeußerung eines Oberbürgermeisters ging, diese Sekte sei ein "destruktiver Kult" (OVG Münster, NVwZ 1991, S. 176ff.) Das Gericht wertete diese Aeußerung als zulässiges und rechtmäßiges Werturteil und griff zur Begründung auf Thesen des Sektengründers Bhagwan Rajneesh zurück. Zunächst betont das Gericht, der Kult sei auch nach dem Tod Bhagwans maßgeblich auf den Gründer ausgerichtet, dessen Aussagen seien der Osho-Bewegung auch zuzurechnen. Dann werden Zitate Bhagwans angeführt (a.a.O. S. 178f.). Darin, so das Gericht, seien "Aeußerungen des Osho Rajneesh zu den Themen Ehe und Familie sowie menschliches Leben und dessen Würde" enthalten, die "abwertende Beurteilungen seiner Religion" stützen. Diese Zitate sieht das Gericht im Gegensatz zur Werteordnung des Grundgesetzes. Im Folgenden seien einige dieser Zitate aufgeführt:
'Die Familie wird als 'Quelle aller möglichen Geisteskrankheiten' ... bezeichnet' (a.a.O. unter Bezugnahme auf einen Vortrag Bhagwans vom 13.12.1980).
Zum Thema 'menschliches Leben' faßt das Gericht die Einstellung Bhagwans wie folgt zusammen: "Insbesondere dem werdenden Leben wird jede Schutzwürdigkeit abgesprochen; es wird geradezu zu seiner Vernichtung aufgefordert, indem für eine Belohnung der Abtreibung plädiert wird" (a.a.O. unter Bezug auf den Vortrag des Bhagwan vom 13.12.1980 und eine Weltpressekonferenz vom 20.7.1985).
"Problematisch sind auch die Aeußerungen zur Zeugung menschlichen Lebens ('... besser die Geburt eines Kindes dem Reagenzglas überlassen, wo wir ... auswählen können')". Es wird "das Retten von Waisenkindern vor dem Hungertod mit Verbrechen in Zusammenhang gebracht (Bezeichnung von Mutter Theresa als Verbrecher in der Weltpressekonferenz vom 20.7.1985). Die Juden werden als nicht bemitleidenswert angesehen, denn sie seien für ihre Leiden verantwortlich. Durch die Erklärung zum auserwählten Volk hätten sie die lange Reihe von Leiden, Elend, Mord, Konzentrationslagern und kGaskammern herbeigeführt (Rajneesh-Bible, S. 301)." (a.a.O. S. 176 - 178)
All diese Aussagen waren für das OVG Münster Anlaß, die Bezeichnung "destruktiver Kult" für die Bhagwan-Osho-Bewegung als zulässig anzusehen. Vor dem Hintergrund dieser Zitate und dem gesamten Erscheinungsbild dieses Kults kann nicht eindringlich genug vor der Bhagwan-Osho-Bewegung gewarnt werden.